Die Weihe zum Pickerlprüfer

Automotive Akademie
16.02.2021

Ab sofort werden in der Automotive Akademie wieder § 57a Prüfberechtigte ausgebildet, die Präsenzschulungen stehen im Einklang mit der Covid-19 Verordnung. Teilnehmer und Vortragende freuen sich über die wieder auflebende Diskussionskultur.
Trainer Gerhard Ullrich (3.v.l.) erklärt die Abgasmessung am Endrohr und an der OBD Schnittstelle.
Trainer Gerhard Ullrich (3.v.l.) erklärt die Abgasmessung am Endrohr und an der OBD Schnittstelle.

Das jährliche „Pickerl“ für die Blechkutsche gehört zu jenen Grundbedürfnissen der Österreicher, die auch in Pandemiezeiten gestillt werden müssen. Schließlich ist ein Großteil der Pendler auf den eigenen Pkw angewiesen, während Transporter und Lkw die Haushalte mit mehr oder weniger lebenswichtigen Gütern versorgen. Vor diesem Hintergrund zählen auch die Kfz-Werkstätten zu den systemerhaltenden Dienstleistungsbetrieben, und ihre Mitarbeiter zu den fleißigen Akteuren, die das System am Laufen halten. Hat ein junger Mensch seine Kfz-Techniklehre absolviert und die Lehrabschlussprüfung abgelegt, kann er nach zweijähriger Berufspraxis in einem Betrieb, der zur Durchführung von Überprüfungen gem. § 57a Abs. 4 KFG 1967 berechtigt ist, ebenfalls die höheren Weihen des Pickerlprüfers erhalten. Voraussetzung dafür ist der positive Abschluss einer von der Landesinnung der Fahrzeugtechnik gemeinsam mit dem Fachverband der Fahrzeugindustrie durchgeführten Grundausbildung, die unter anderem in der Automotive Akademie in Wien Liesing durchgeführt wird.

100 Prozent Anwesenheit

Sowohl die Lehrgangsdauer als auch die Kursinhalte sind gesetzlich festgelegt, daher gilt bei der Grundausbildung auch in Pandemiezeiten eine 100prozentige Anwesenheitspflicht. „Trotz der aktuell schwierigen Rahmenbedingungen können wir einen sicheren Unterricht für alle Teilnehmer  gewährleisten“, sagt Stefan Böck, Organisator der Automotive Akademie. Die laut Covid-Verordnung vorgeschriebenen zwei Meter Abstand können dank der auf 15 Teilnehmer beschränkten Anzahl in den Schulungsräumlichkeiten problemlos eingehalten werden. „Nachdem ich im Vorjahr über 20 Online-Schulungen abgehalten habe, freue ich mich wieder über den persönlichen Austausch mit den Kursteilnehmern“, sagt Helmut Neverla, Bildungsbeauftragter der WKO und Trainer an der Automotive Akademie. „Die Erfahrung zeigt, dass die Leute im Präsenzunterricht viel mehr Fragen stellen als im Web-Seminar“, meint Gerhard Ullrich, Schulungsbeauftragter der NÖ Kfz-Innung. Er unterrichtet an der Automotive Akademie die verschiedenen Methoden der Abgasüberprüfung wie Endrohrmessung und Software unterstützte OBD-Messung. „Diese Verfahren lassen sich am besten am realen Fahrzeug erklären“, sagt Ullrich und freut sich über das rege Interesse und die aktive Beteiligung seiner Schüler. Der Lehrstoff der Grundschulung wird in insgesamt 36 Stunden vermittelt, die auf vier Tage aufgeteilt sind. Trainer Ullrich bemerkt, dass besonders die korrekte Einstufung der Mängel immer wieder Fragen aufwirft und freut sich, anhand eines Schulungsfahrzeugs alle Unklarheiten beseitigen zu können. Für Helmut Neverla haben Online-Seminare gegenüber dem Präsenzunterricht im Prinzip vor allem einen Vorteil: „Man spart sich die Anfahrt und kann vor seinem Computer sitzen bleiben.“

Die Lehrinhalte der § 57a Grundschulung:

  • Allgemeine Bestimmungen und rechtliche Grundlagen der wiederkehrenden Begutachtung
  • EBV - Elektronische Begutachtungsverwaltung
  • Aufbau und Systematik des Mängelkataloges
  • Einteilung der Mängelgruppen
  • Ergänzende Erläuterungen
  • Fahrzeugüberprüfung
  • Prüfeinrichtungen
  • Anwendungen in der Praxis
  • Ergänzende Erläuterungen und praktische Übungen für Krafträder (Klasse L) und historische Kraftfahrzeuge

Nähere Informationen: www.automotive-akademie.at