Tarifgestaltung
Frühlings-Benefits bei Garanta
So wurde bei der Neuwertentschädigung der Leistungszeitraum von 12 Monaten auf 18 Monate ausgeweitet. Kunden sind somit in den ersten eineinhalb Jahren gegen Wertverlust bei einem Unfall oder Diebstahl geschützt. Eine weitere Verbesserung: Muss das Auto nach einem Unfall abgeschleppt werden, ist dies künftig bis zu einer Reichweite von 200 Kilometer versichert. Die Leihwagenentschädigung wurde auf 35 Euro (für 5 Tage) erhöht. Auch dem Trend zum E-Fahrzeug trägt der Kfz-Tarif „Autohaus Premium“ Rechnung. So wird für diese Gruppe ein Sondernachlass von 20 % gewährt. Weiters hat die Garanta mit dem „Elektro-Plus-Paket“ einen Zusatzbaustein zur Voll- oder Teilkaskoversicherung im Angebot, der für 19 Euro im Jahr abgeschlossen werden kann. Dabei sind unter anderem folgende Deckungskomponenten vorgesehen: Allgefahrendeckung für den Akku (z.B. bei Schäden durch Überspannung, Fehlbedienung oder Tierbiss), Schäden an der eigenen Wallbox zu Hause, Schäden am Ladegerät, Ladekabel, Ladekarte bzw. bei Diebstahl von Ladekabeln, Entsorgungskosten für den Akku im Totalschadenfall bis zu 10.000 Euro.
Anpassung der Prämien
Zur raschen und kompetenten Abwicklung bietet die Garanta ihren Autohaus-Partnern die Möglichkeit der Online-Polizzierung mit elektronischer Unterschrift, die sich bereits in den Pandemiezeiten bestens bewährt hat. Auch die Schadenabwicklung ist online im Autohaus möglich. Der Kunde hat für all diese Anliegen nur einen Ansprechpartner, seinen Verkäufer im Autohaus.„Die gesamtwirtschaftliche Situation mit den enormen Teuerungsraten hat natürlich auch Auswirkungen auf die Prämiengestaltung. So mussten wir unsere Prämien ab 1. Mai moderat nach oben anpassen“, sagt Hans Günther Löckinger, Geschäftsführer der GÖVD Garanta Österreich, und weiter: „Neben diesen Neuerungen können unsere Partner und Kunden im Autohaus Premium-Tarif auf die bewährten Garanta-Vorteile vertrauen. Dazu zählen die 100 %-Totalschadenreparatur, die faire Fahrzeugbewertung oder der Verzicht auf Wrackbörsen sowie auf Einwand der groben Fahrlässigkeit.“