Batterie-Reparatur für alle

24.08.2023

 
Nach der neuen EU Batterieverordnung dürfen auch freie Kfz-Werkstätten Batterien von E-Fahrzeugen warten und reparieren.
Fahrzeugbatterie in der Werkstatt
Fahrzeugbatterie in der Werkstatt

Seit 17. August 2023 ist die neue europäische Batterieverordnung offiziell in Kraft, in sechs Monaten wird sie in allen EU-Mitgliedstaaten gültig. Die Verordnung ist ein Eckpfeiler des European Green Deals und soll die Kreislaufwirtschaft, Ressourcennutzung und -effizienz sowie den Lebenszyklus von Batterien bezüglich Klimaneutralität und Umweltschutz verbessern. „Die neue Batterieverordnung wird dafür sorgen, dass Batterien in Zukunft einen geringen Kohlenstoff-Fußabdruck haben, nur minimale schädliche Stoffe verwenden, weniger Rohstoffe aus Nicht-EU-Ländern benötigen und in hohem Maße in Europa gesammelt, wieder verwendet und recycelt werden“, erklärt Andreas Westermeyer von der Bundesinnung für Fahrzeugtechnik. Aktuell werden die Rechtsvorschriften in den Mitgliedstaaten ausgearbeitet. Die für die Kfz-Branche wichtigen Punkte sind:

  • SLI-Batterien und Batterien für Elektrofahrzeuge, die in Kraftfahrzeuge eingebaut werden, sollten herausnehmbar und von unabhängigen Fachleuten austauschbar sein. Es sollte eine Überarbeitung der Richtlinie 2000/53/EG in Erwägung gezogen werden, um sicherzustellen, dass diese Batterien ausgebaut, ersetzt und zerlegt werden können, auch was die Verbindungs-, Befestigungs- und Dichtungselemente betrifft. Für die Zwecke der Konstruktion, Herstellung und Reparatur von SLI-Batterien und Elektrofahrzeugbatterien sollten die Hersteller allen interessierten Herstellern, Einbaubetrieben oder Reparaturbetrieben von Ausrüstungen für Fahrzeuge der Klassen M, N und O gemäß der Verordnung (EU) 2018/858 diskriminierungsfrei die einschlägigen Fahrzeug-Borddiagnoseinformationen sowie Fahrzeugreparatur- und -wartungsinformationen zur Verfügung stellen. Darüber hinaus sollte die Kommission die Entwicklung von Normen für Konstruktions- und Montagetechniken fördern, die die Wartung, Reparatur und Wiederverwendung von Batterien und Batteriepaketen erleichtern.
  • Bestimmte Informationen im Batteriepass sollten nicht öffentlich sein, z. B. sensible Geschäftsinformationen, zu denen nur eine begrenzte Anzahl von Personen mit einem berechtigten Interesse Zugang haben muss. Dies gilt für Informationen über die Demontage, einschließlich der Sicherheit, und detaillierte Informationen über die Zusammensetzung der Batterie, die für Reparaturbetriebe, Wiederaufbereiter, Second-Life-Betreiber und Recycler von wesentlicher Bedeutung sind. Dies gilt auch für Informationen über einzelne Batterien, die für diejenigen, die die Batterie gekauft haben, oder für Parteien, die in ihrem Namen handeln, von wesentlicher Bedeutung sind, um die Batterie unabhängigen Energieaggregatoren oder Energiemarktteilnehmern zur Verfügung zu stellen, ihren Restwert oder ihre verbleibende Lebensdauer für die weitere Verwendung zu bewerten und die Vorbereitung der Wiederverwendung, die Vorbereitung der Wiederverwendung, die Wiederverwendung oder die Wiederaufarbeitung der Batterie zu erleichtern. Die Ergebnisse der Prüfberichte sollten nur den notifizierten Stellen, den Marktüberwachungsbehörden und der Kommission zugänglich sein.