Registrierkassenpflicht erfüllen mit Motiondata

Redaktion KFZ Wirtschaft
28.10.2015
Motiondata Geschäftsführer Josef Pichler

Auch KFZ-Betrieben bleibt die Registrierkassenpflicht ab 1.1.2016 nicht erspart. Mit Motiondata können sie den Jahreswechsel dennoch beruhigt begehen. Bestehende Kunden von Motiondata erfüllen mit dem Modul „Kassenbuch“ in der aktuellen Version 7.0 und den laufenden Updates alle Anforderungen der Registrierkassenpflicht. Dadurch ersparten sie sich die Anschaffung einer eigenen Kasse. Wichtig: Auch Bankomat- und Kreditkartenzahlungen fallen unter die Registrierkassenpflicht. Für Neukunden hat Motiondata ein „Rund-um-Sorglos-Paket“ im Angebot. Mit diesem sollen vor allem auch kleinere KFZ-Betriebe angesprochen werden. Es können nicht nur sämtliche Abläufe in den Bereichen Werkstatt und Teilehandel EDV-unterstützt abgewickelt werden, es werden auch die Anforderung der Registrierkassenpflicht erfüllt. Motiondatas Dealer Management System (DMS) bietet neben der elektronischen Registrierkasse übrigens auch Zertifizierungen von neun Marken, Empfehlungen von 15 Importeuren und Schnittstellen zu mehr als 30 Kfz-Fabrikaten. 

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