Was aktuell erlaubt ist

10.04.2020

Die aktuelle Verordnung in puncto Betriebsöffnungen liegt vor.

Die Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz sieht folgende Änderungen vor: 

Demnach dürfen ab 14. April 2020 Werkstätten wieder komplett öffnen, außerdem Betriebe, deren Kundenbereich im Inneren maximal 400 m² beträgt. Sind sonstige Betriebsstätten baulich verbunden, ist der Kundenbereich der Betriebsstätten nur dann zusammenzuzählen, wenn der Kundenbereich über das Verbindungsbauwerk betreten wird. Veränderungen der Größe des Kundenbereichs, die nach dem 7. April 2020 vorgenommen wurden, haben bei der Ermittlung der Größe des Kundenbereichs außer Betracht zu bleiben. Sämtliche Vorsichtsmaßnahmen (Maskenpflicht, Distanzwahrung, Limitierung der Kundenfrequenz) sind einzuhalten. weitere Änderungen: Tankstellen werden um „angeschlossene Waschstraßen“, Kfz-Werkstätten werden um Fahrradwerkstätten erweitert.

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