Kritik an Steuer für E-Autos
Der Arbeitskreis der Automobilimporteure in der Industriellenvereinigung kritisiert die hohe Komplexität der neuen Kfz-Steuer für Elektrofahrzeuge.

„Entbürokratisierung und Verwaltungsvereinfachung habe die neue Bundesregierung bei ihrem Antreten versprochen, davon sei nach Bekanntwerden der Details zu einer neu eingeführten motorbezogenen Versicherungssteuer nichts zu bemerken“, so Günther Kerle, Sprecher der österreichischen Automobilimporteure, nach dem Bekanntwerden des entsprechenden Gesetzesentwurfes. „Uns ist klar, dass auch die Automobilwirtschaft etwas zur Budgetsanierung beitragen muss“, so Kerle, „deswegen wehren wir uns trotz strengster Klimaschutzvorgaben nicht per se gegen diese neue Steuer.“
Vertane Chance
Laut Kerle wurde aber die Chance vertan, generell die motorbezogene Versicherungssteuer neu zu denken und zu vereinfachen. „Im Gegenteil, es wurden dem bestehenden Gesetz weitere komplexe Berechnungsformeln hinzugefügt.“ So wird es ab April drei verschiedene Berechnungsformeln geben: Einmal für Verbrenner und ‚normale‘ Hybrid-Modelle, einmal für Plug-In-Hybrid-Modelle und einmal für reine Elektromodelle. „Am meisten verwundert uns aber, dass bei dieser Gelegenheit der Aufschlag für die unterjährige Bezahlung von 10 % auf die errechnete Steuer gleichgeblieben ist“, so Kerle. „Zehn Prozent Zinsen zu verlangen – da darf man sicher von Wucherzinsen sprechen. Und hier trifft es hauptsächlich jene Autobesitzer, die sich eine einmalige Jahresprämie nicht leisten können. Es ist schade, dass bei der umfangreichen Veränderung des betreffenden Gesetzes diese Punkte nicht berücksichtigt wurden“, schließt Kerle.
Überschaubares Übel
Für Martin Grasslober, ÖAMTC-Experte für Verkehrswirtschaft, ist die neue Steuer im Vergleich zu den zunächst kolportierten Verschärfungen für Elektroautos ein „überschaubares Übel“. Aufgrund der Gesetzesänderung ist davon auszugehen, dass die Steuer für die Mehrheit der E-Pkw bei unter 500 Euro für ein ganzes Jahr liegen wird – wobei die Bandbreite aufgrund der unterschiedlichen eingetragenen Leistungen und Eigengewichte von rund 70 bis über 2.000 Euro reichen dürfte. „Geht man davon aus, dass die Elektromobilität künftig vermehrt auch in den leistungsschwächeren und leichteren Fahrzeugsegmenten ankommt, dürfte die Besteuerung für viele Fahrzeuge eher im unteren Bereich liegen“, erläutert Grasslober. Konsument:innen sollten sich jedenfalls schon vor dem Autokauf – neu wie gebraucht, mit oder ohne Elektromotor – über die Höhe der motorbezogenen Versicherungssteuer Gedanken machen. Aufgrund der aktuellen Anpassungen fordert der ÖAMTC einmal mehr, die zu zahlenden Steuern schon beim Kauf sichtbar zu machen. „Wenn man sich erst beim Abschluss der Versicherung damit befasst, wie viel man letztlich zahlen muss, ist es zu spät“, stellt der Experte klar.