GUT ZU WISSEN – Befangenheit bei der §57a-Überprüfung

26.02.2025

Eine Entscheidung des VwGH sorgt seit 7. September 2023 für Unruhe in der Branche. Uns ist es daher ein Anliegen diese Entscheidung zu analysieren, Handlungsempfehlungen zu entwickeln und Klarheit zu schaffen. Zum Sachverhalt: In einem &57a-KFG ermächtigen Betrieb wurde am 28. Jänner 2021 eine Revision durch den Landeshauptmann über den Zeitraum 2018-2021 durchgeführt und unter anderem folgender Mangel festgestellt: Die Begutachtung von Privatfahrzeugen bzw. Fahrzeugen naher Angehöriger durch geeignete Personen. Mit Bescheid vom 16. Februar 2021 wurde die &57a-Ermächtigung wegen Verlustes der Vertrauenswürdigkeit widerrufen. Der Betrieb hat dies angefochten und durchlief mehrere Instanzen. Nun liegt die VwGH-Entscheidung vor: Demnach müssen geeignete Personen im Zuge der periodischen Fahrzeugüberprüfung unparteilich und objektiv agieren, die ermächtigte Stelle hat hierbei eine Sorgfaltspflicht bzw. Kontrollfunktion einzunehmen. Die Interpretation der Bundesinnung: Die geforderte Unparteilichkeit ist bei der Begutachtung von eigenen Fahrzeugen oder naher Angehöriger definitiv nicht gegeben, egal ob ich dieses Fahrzeug strenger oder weniger streng begutachte. Die Entscheidung des VwGH: „eigene Fahrzeuge dürfen nicht geprüft werden“ eröffnet nun einigen Interpretationsmöglichkeiten, ob zum Beispiel „firmeneigene Fahrzeuge“ des begutachtenden Kfz-Betriebes inkludiert sind. Diese Meinung teilt die Bundesinnung nicht, denn in der Begründung definiert der VwGH explizit „ihre eigenen Privatfahrzeuge bzw. jener nahe Angehörige der geeigneten Person“. Auch wenn die Kontroll- und Aufsichtspflicht des begutachtenden Kfz-Betriebes streng auszulegen ist, stellt sich doch die Frage, ob dieser einen nahen Angehörigen der prüfenden geeigneten Person ohne Namensgleichheit identifizieren kann? Diese und andere Fragen soll die von der Bundesinnung verfasste Musterdienstanweisung für §57a-geeignete Personen beantworten, die auf  www.fahrzeugtechniker.at abrufbar ist.

GUT ZU WISSEN - HV-Fahrzeuge in der Werkstatt
Thomas Marichhofer © Klaus Morgenstern

Ihr

Thomas Marichhofer
Leiter KompetenzCenter Technik

Bundesinnung der Fahrzeugtechnik

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