Das jüngste Diesel-Gericht

17.12.2020

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) bewertet mit seinem heutigen Urteil alle Abschalteinrichtungen in Fahrzeugen als illegal, sofern der Schadstoffausstoß dadurch im normalen Straßenbetrieb über den Werten auf dem Prüfstand liegt.

„Der Automobilindustrie droht nun eine Rekord-Rückruf- und -Klagewelle“, kommentiert Rechtsanwalt Claus Goldenstein, Inhaber der gleichnamigen Rechtsanwaltskanzlei, das heutige EuGH-Urteil. Goldenstein vertritt mehr als 24.600 Mandanten im Abgasskandal, darunter rund 2.000 Österreicher. „Schon lange steht fest, dass nicht nur Volkswagen die eigenen Automobile manipuliert hat. Auch weitere große Autobauer wie Daimler, BMW, Volvo und Fiat haben Abschalteinrichtungen in ihren Fahrzeugen verbaut“, so der Rechtsanwalt. Mit dem jüngsten Richtspruch sind diese Abschalteinrichtungen nun eindeutig illegal – trotz der Argumentation der Hersteller , dass diese dem Schutz des Motors dienen würden. Dieser Argumentation folgten die EuGH-Richter jedoch nicht. So sei eine Abschalteinrichtung nur dann erlaubt, wenn der Motor ohne diese unmittelbare Schäden erleidet oder wichtige Funktionen wie die Lenkung ausfallen würden. Goldenstein ist der Ansicht, dass vom Abgasskandal betroffene Fahrzeughalter nun die Auszahlung des vollständigen Kaufpreises ihres Fahrzeuges bei dem jeweiligen Hersteller geltend machen und ihr Auto dafür zurückgeben könnten. Alternativ gäbe es auch die Möglichkeit, das Fahrzeug weiter zu nutzen und einen Teil des Kaufpreises als Entschädigung zu erstreiten.  
 

Schaltfläche "Zurück zum Anfang"
logo

Newsletter abonnieren

Sichern Sie sich Ihren Wissensvorsprung vor allen anderen in der Branche und bleiben Sie mit unserem Newsletter bestens informiert.


Zum Newsletter