Gefahr „Handy-Händler“

Redaktion KFZ Wirtschaft
01.12.2016

Prof. Burkhard Ernst, BGO des Fahrzeughandels, ÖAMTC und ARBÖ sprechen sich gemeinsam für die Reglementierung des Kfz-Handels – ausgenommen Ersatzteile und Zubehör – aus. Dies sei aufgrund der Nähe zu sicherheitsrelevanten Reparatur- und Servicetätigkeiten und wegen zahlreicher Scheingewerbeanmeldungen in den vergangenen Jahren erforderlich. „Die Reglementierung ist vor allem notwendig, da im Kfz-Handel Leib und Leben von der Produkt-, Service- und Beratungsqualität abhängen können“, so Ernst. „Wir konnten in den letzten Jahren beobachten, dass immer mehr so genannte ‚Handy-Händler‘ in den Autohandel strömen, die über keinerlei Voraussetzungen für den Autohandel verfügen“.

Schaltfläche "Zurück zum Anfang"
logo

Newsletter abonnieren

Sichern Sie sich Ihren Wissensvorsprung vor allen anderen in der Branche und bleiben Sie mit unserem Newsletter bestens informiert.


Zum Newsletter