OBFCM-Registrierung von OBD-Lesegeräten

17.05.2023

Mit Stichtag 20. Mai 2023 ist es so weit, ab diesem Zeitpunkt müssen §57a-Betriebe im Zuge der Begutachtung OBFCM-Daten für Fahrzeuge der Klassen M1 und N1 ab Baujahr 2021 an die ZBD (Zentrale Begutachtungsplakettendatenbank) übermitteln.

Eine notwendige Voraussetzung dafür ist die Registrierung des OBD-Auslesegerätes Ihres §57a-Betriebs durch einmaliges Erfassen im Begutachtungsprogramm EBV bei der ZBD. Wir zeigen Ihnen, wie es funktioniert:

Klicken Sie auf der Übersichtsseite der Automotive Services auf den „Werkzeugkasten“. In der Kachel „Geräteverwaltung“ wählen Sie „Gerät anlegen“.

OBD-Auslesegerät registrieren
OBD-Auslesegerät registrieren

Es erscheint eine Dialogbox. Bitte wählen Sie im Dropdown-Menü bei Erfassungsart „Manuell“ aus und bestätigen die Auswahl mit „Übernehmen“.

Im nächsten Schritt erfassen Sie die relevanten Gerätedaten in den dafür vorgesehenen Feldern. Achten Sie bitte besonders auf die korrekte Übernahme der Seriennummer des OBD-Steckers. Diese findet sich oftmals direkt am OBD-Stecker und wird durch die Abkürzung „SN“ gekennzeichnet. Danach speichern Sie die eingegebenen Gerätedaten.

Es erscheint eine Dialogbox und Sie werden gefragt, ob Sie das Gerät in der ZBD registrieren wollen. ACHTUNG: Eine Registrierung des Geräts in der ZBD ist erst ab dem 20. Mai 2023 möglich! 
 

Nach erfolgreicher Registrierung wird Ihnen im Reiter „Registrierung“, im Bereich der Geräteinformationen der bei der Registrierung in der ZBD generierte Token für Ihr OBD-Auslesegerät angezeigt. Damit haben Sie den Registrierungsprozess erfolgreich abgeschlossen! Gratulation!

OBD-Auslesegerät registrieren

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