OBFCM-Registrierung von OBD-Lesegeräten
Mit Stichtag 20. Mai 2023 ist es so weit, ab diesem Zeitpunkt müssen §57a-Betriebe im Zuge der Begutachtung OBFCM-Daten für Fahrzeuge der Klassen M1 und N1 ab Baujahr 2021 an die ZBD (Zentrale Begutachtungsplakettendatenbank) übermitteln.
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