Einigung
Neue Löhne im Metallgewerbe
Der abgeschlossene Kollektivvertrag gilt ab 1. Jänner 2024 für rund 123.000 Arbeiterinnen und Arbeiter sowie für 98.000 Angestellte und rund 19.000 Lehrlinge in knapp 50.000 Betrieben. Die Ergebnisse im Detail: Für Arbeiter:innen im Eisen- und Metallverarbeitenden Gewerbe steigen die Ist-Löhne um 8,2 %, die monatlichen Mindestgrundlöhne werden um 8,5% erhöht. Die Lehrlingseinkommen werden mit festen Sätzen zur Attraktivierung der Lehrlingsausbildung erhöht, zusätzlich erhalten Lehrlinge bis zum 3. Lehrjahr das Klimaticket. „Ich bin froh, dass damit ein massiver Personalabbau im Handwerk und Gewerbe vermieden wird“, erklärt Arbeitgeber-Verhandlungsleiter Andreas Lahner. Die überproportionale Erhöhung bei den Lehrlingen im ersten Lehrjahr soll ein Signal an die Jugend sein, eine Lehre in einem der vielfältigen Berufe des Metallgewerbes zu beginnen. Erstmalig wurde heuer ein 2-Jahresabschluss vereinbart. Weitere Vereinbarungen: Das Nächtigungsgeld und alle lohnbezogenen Zulagen steigen um 8,5 %, mit Ausnahme der Nachtarbeits- und der Schichtzulagen, die in schon in den Vorjahren vereinbart wurden. Für die Entfernungszulagen werden neue Sätze gesondert festgelegt. Neuerlich verlängert wurde auch die Möglichkeit einer Freizeitoption, die bei Einverständnis zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern die Wahl zwischen Lohnerhöhung oder mehr Freizeit ermöglicht.
Vernünftiger Kompromiss
Bei der Kollektivvertragsverhandlung für die Angestellten im Metallgewerbe wurde nach intensiver Verhandlungszeit eine für beide Seiten tragbare Einigung zwischen WKÖ-Chefverhandler Andreas Lahner und GPA-Chefverhandler Robert Winkelmayer erzielt. Fazit: Für Angestellte des Metallgewerbes steigen die Ist-Gehälter um 7,8 %, die Mindest-Gehälter um durchschnittlich 8,2 %. Andreas Lahner sieht im Abschluss angesichts der schwierigen Rahmenbedingungen einen „vernünftigen Kompromiss“. Für die Betriebe sei die Erhöhung der Gehälter eine gerade noch akzeptable Belastung angesichts der schwierigen Lage, denn „auch andere Betriebsausgaben, wie stark gestiegene Energiekosten- und Materialpreissteigerungen müssen erst verdient werden“. Weiters wurde ein Zweijahresabschluss vereinbart. Die Höhe der Ist-Gehälter beträgt per 1.1.2025 0,5% über der durchschnittlichen Inflation zwischen Oktober 2023 und September 2024. Die Mindestgehälter steigen mit 1. Jänner 2025 lediglich um die durchschnittliche VPI-Rate.