Kurzmeldung
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Ford macht Autos keimfrei
Ford bietet europaweit einen sogenannten “No Touch“-Service an, bei dem alle Werkstatt-Dienstleistungen gemäß spezieller Hygienevorschriften durchgeführt werden.
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Schaeffler passt Produktion der Krise an
In der Folge der Werksschließungen der Autoindustrie, passt der globale Automobil- und Industriezulieferer Schaeffler seine Produktionskapazitäten an.
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Bundesinnung: Appell an alle Betriebe
Bei der Bundesinnung langen immer wieder Anfragen ein, welche Kfz-Werkstätten geöffnet haben bzw. ob und welchen eingeschränkten Dienst sie anbieten.
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Fahrzeughandel: Internetverkauf möglich, Auslieferung nicht gestattet
Das Bundesgremium informiert (Stand: 19. März 2020, 11:00 Uhr): Provision für Autoverkäufer, Stillegung von Fahrzeugen, Internetverkauf et cetera. Was Sie wissen müssen.
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Begutachtungen seit Notbetrieb nur halbiert
Die Kfz-Branche darf sich freuen: Durch die aktuelle Regelung der Regierung, wonach die Werkstätten als Systemerhalter geöffnet sein dürfen, sind Umsätze in Zeiten der Krise möglich.
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THE TIRE COLOGNE 2020 wird verschoben
Nach intensiver Beratung und in Abstimmung mit dem beteiligten Branchenverband, dem Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk e.V. (BRV), hat sich die Koelnmesse entschlossen, die THE TIRE COLOGNE 2020 – ursprünglich geplant für den 09. bis 12. Juni 2020 - auf den kommenden Mai 2021 zu verschieben.
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Betreten der Zulassungsstelle verboten
Das Betreten der Zulassungsstelle ist ab sofort nicht mehr gestattet, so Wilhelm Kast (BMVIT) im Erlass. Die Antragsteller müssen telefonisch oder online Kontakt mit ihrem Versicherer bzw. der Zulassungsstelle aufzunehmen.
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Porsche Holding Salzburg: Schließung bis 29. März
Statement von der Porsche Holding Salzburg zur aktuellen Corona-Krise.
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Mercedes Benz: Service gewährleistet
Die meisten der über 100 Servicestandorte von Mercedes-Benz in Österreich bleiben auch während der aktuellen Ausgangsbeschränkungen in Notbesetzung geöffnet.
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Drohende Strafen bei Zuwiderhandeln
Die Strafen bei Verstößen gegen das Betretungsverbot sind mit 3.600 Euro festgesetzt für den, der sich über das Betretungsverbot hinwegsetzt. Und mit 30.000 Euro für den Inhaber einer Betriebsstätte. Jene Inhaber, die nicht dafür Sorge tragen, dass die Betriebsstätte maximal von der in der Verordnung genannten Zahl an Personen betreten wird, begeht eine Verwaltungsübertretung und ist mit 3.600 Euro zu bestrafen.