Designschutz
Kfz-Teilehandel: Wettbewerb in Gefahr
„Eine Reparaturklausel ermöglicht mehr Wettbewerb bei Fahrzeugteilen. Darum ist die rasche Umsetzung und Anwendung in der EU und Österreich notwendig und wichtig“, sagt Sascha Öllinger, Obmann des Verbandes der freien Kfz-Teilehändler Österreichs. Die überfällige Einführung und Anwendung einer Reparaturklausel in der europäischen Designschutz-Richtlinie wäre aus Sicht der Fahrzeughalter eine wichtige Maßnahme in Zeiten hoher Inflation. Die für Verbraucher positive Wirkung einer Reparaturklausel hat die EU-Kommission bereits im Jahr 2020 in einer Marktstudie festgestellt. Demnach waren in jenen Mitgliedsstaaten, die keine gesetzliche Reparaturklausel verankert haben, sichtbare Kfz-Ersatz- und Karosserieteile wie Scheinwerfer, Stoßstangen oder Türen schon damals, also vor der aktuellen Inflationswelle, um bis zu 13 Prozent teurer. Die EU-Kommission bezifferte das Sparpotenzial für die betroffenen Verbraucher mit bis zu 720 Millionen Euro pro Jahr.
Designschutz für Fahrzeugteile
Hersteller investieren viel Zeit und Geld in die optische Gestaltung ihrer Produkte. Sie haben daher zu Recht ein Interesse daran, das von ihnen aufwendig entwickelte Design gegen Nachahmung zu schützen. Doch in der Praxis hat sich gezeigt, dass viele Fahrzeughersteller den Designschutz dazu genutzt haben, um die Herstellung und Vermarktung solcher Teile zu monopolisieren. Wie die EU-Kommission in ihrer Studie herausfand, hat das finanzielle Nachteile für Fahrzeughalter, weil keine freien und damit zumeist günstigeren Ersatzteile als Alternative zur Verfügung stehen. Diese Situation bringt aber auch Nachteile für viele tausende Betriebe im Reparatursektor. Denn während einzelne EU-Staaten bereits die Reparaturklausel eingeführt haben, gibt es andere, wo das bisher noch nicht geschehen ist, so auch in Österreich. Das führt zu Rechtsunsicherheit und Unvorhersehbarkeit – und damit zu ungleichen Wettbewerbsbedingungen. Dieser Aspekt ist auch im Zusammenhang mit neuen Marktteilnehmern aus Drittstaaten relevant, die derzeit vor allem im Segment der E-Fahrzeuge nach Europa drängen.
Reparaturtourismus
Die aktuelle Situation führt dazu, dass es in einem EU-Land, in dem die Reparaturklausel gilt, völlig legal sein kann freie Ersatzteile auf den Markt zu bringen, im EU-Nachbarland aufgrund einer fehlenden Reparaturklausel jedoch nicht. Das erschwert die Schaffung europäischer Lieferketten. Gleichzeitig werden auf diese Weise freie Kfz-Teilehändler und Reparaturbetriebe gezwungen, Ersatzteile beim Monopolisten zu beziehen – mit den damit verbundenen Nebenwirkungen: höhere Kosten machen ihre Leistungen weniger wettbewerbsfähig. Das kann wiederum zum Phänomen des Reparaturtourismus und zur Abwanderung der Wertschöpfung ins Ausland führen. Sascha Öllinger fordert daher: „Ein gemeinsamer Binnenmarkt braucht gemeinsame Regeln.“ Dass die Richtlinie zum EU-Designschutz gerade in Brüssel überarbeitet wird, ist für ihn eine gute Nachricht. „Die Reparaturklausel muss aber viel rascher angewendet werden, als das momentan im Überarbeitungsvorschlag vorgesehen ist“, so der VFT-Obmann.