Automotive Services
Wissen für die Werkstatt
KFZwirtschaft: Die EBV feiert bald ihren 25. Geburtstag. Seit den Anfängen hat sich viel getan …
Rainer Wimmer: Richtig, heute nutzen annähernd 5.000 Betriebe die EBV zur Gutachtenerstellung. Seit 2017 ist sie Teil der modernen Online-Plattform „Automotive Services“. Die Softwarelösung EBV ist in puncto Anzahl der Kundinnen und Kunden und erstellte Gutachten pro Jahr die klare Nr. 1 im Bereich §57a-Begutachtungen in Österreich. Die langjährige Treue unserer Kundschaft zeigt sich darin, dass zu Spitzenzeiten österreichweit etwa alle 1,2 Sekunden (!) ein Gutachten mit der EBV abgeschlossen wird. Unterm Strich werden also mehrere Millionen Gutachten jährlich von der EBV in die ZBD übermittelt.
Sie leiten seit 2019 den Bereich Automotive Services. Wie hat sich das digitale Angebot für Kfz-Betriebe seither entwickelt?
Neben der kostenlosen Basisversion der EBV nutzen viele Kund:innen unsere zusätzlichen Software-Lösungen wie beispielsweise die Module Analyse und §57a-Services zur Qualitätssicherung. Damit können Betriebe ihre Gutachtendaten nach verschiedenen Kriterien auswerten und sich so vor bösen Überraschungen bei Revisionen schützen. Denn auch versehentliche Verstöße von §57a-Betrieben können weitreichenden Konsequenzen haben.
Welche Hilfestellung in rechtlichen Fragen gibt es für §57a-Betriebe?
Für Rechtsicherheit im Rahmen von §57a-Begutachtungen sorgt vor allem der Mängelkatalog als umfassendes Hilfsmittel für die Begutachtenden. Dieser wird von der Bundesinnung Fahrzeugtechnik in Zusammenarbeit mit ÖAMTC, ARBÖ, dem Fachverband der Fahrzeugindustrie sowie Behördenvertreter:innen des BMK und der Landesregierungen nebst Fachleuten aus der Privatwirtschaft erstellt und laufend an die gesetzlichen Bestimmungen angepasst. Das digitale Nachschlagewerk mit interaktivem Inhaltsverzeichnis und Volltextsuche ist mit der EBV technisch verbunden. Über einen Feedback-Button können Anregungen direkt ans Redaktionsteam geschickt werden. Denn das ist die Grundidee des Mängelkatalogs: Wissen für die Praxis!
Was bringt das Jahr 2023 im Bereich §57a?
Mit der Veröffentlichung der 10. Novelle der PBStV gibt es ab Februar 2023 Änderungen in der Schnittstelle zur ZBD und damit auch Anpassungen in der EBV. An der Umsetzung hat unser Team die letzten Wochen mit Hochdruck gearbeitet, aktuell testen wir die Neuerungen auf Herz und Nieren. Ein weiterer Punkt betrifft das Thema On-Board Fuel Consumption Monitoring, kurz OBFCM. Seit 1. Jänner 2021 müssen neu zugelassene Fahrzeuge der Klassen M1 und N1 Gruppe I mit einer OBFCM-Einrichtung ausgestattet sein. Bei diesen Fahrzeugen sind §57a-KFG-Begutachtungsstellen zukünftig verpflichtet, die Verbrauchsdaten regelmäßig auszulesen und an durch die EU festgelegte Behörden zu senden. In Österreich tritt die Regelung mit Mitte Mai 2023 in Kraft. Wir haben dafür gemeinsam mit Geräteherstellern und Workshop-Net eine einfache Lösung entwickelt, die auf unserem neuen Softwaremodul „Werkstatt Connect“ (WSC) basiert. Dieses verstärkt die Kommunikation zwischen den unterschiedlichen Geräten in der Werkstatt und den bestehenden Anwendungen in den Automotiven Services. Damit kann später beispielsweise auch ein digitales Prüfbuch umgesetzt werden. Die Leser:innen der KFZwirtschaft und unsere Kundschaft werden wir zeitgerecht darüber informieren.
Seit September dieses Jahres haben Sie auch die Leitung der Automotiven Akademie übernommen. Was haben Sie sich für Ihre neue Aufgabe vorgenommen?
ÖWV-Eigentümer und -Geschäftsführer Thomas Letz hat sich entschieden, die §57a-Themen zu bündeln und mich als Leiter einzusetzen. Die Automotive Akademie basiert auf einer langjährigen Partnerschaft mit der Landesinnung Fahrzeugtechnik Wien. In unseren Schulungsräumlichkeiten am neuen Mobilitätscampus der Landesinnung Fahrzeugtechnik Wien stellen wir unseren Kursteilnehmenden ein erstklassiges Team aus anerkannten Fachleuten für die Aus- und Weiterbildung zur Seite. Unser Ziel ist es, die Automotive Akademie zum wichtigsten Kompetenzzentrum für die Vermittlung von technischen Qualifikationen im Bereich Kfz-Technik mit Ausbildungsschwerpunkt §57a-Begutachtungen zu machen. Wir wollen das mit einer Qualitätsoffensive erreichen, für die ich ein Beispiel geben darf: Im Rahmen der mehrtägigen Grundschulung zu §57a legen wir bewusst Wert auf kleine Gruppengrößen bei den Technikeinheiten. Wie setzen wir das um? Bei Kursgruppen von ca. 25 Personen werden die Technikeinheiten von drei Fachlehrkräften geschult. Die Teilnehmenden werden dafür in Kleingruppen zu je rund acht Personen aufgeteilt.
Lohnt es sich, dafür Mehrkosten in Kauf zu nehmen?
Unsere Teilnehmer:innen schätzen die Kombination aus kleiner Gruppengröße, modernsten Räumlichkeiten, inkludierter Verpflegung in der Pause und vergünstigter Parkmöglichkeit. Hunderte zufriedene Kursteilnehmer:innen jährlich bestärken uns in unserem Tun, ihr Feedback ist der wichtigste Gradmesser für unsere Arbeit. Darüber hinaus unterziehen wir uns externen Qualitätsprüfungen wie dem Zertifizierungsverfahren für CERT NÖ, das wir erfolgreich bestanden haben. Damit wird bestätigt, dass wir als Aus- und Weiterbildungsorganisation systematische Qualitätsentwicklung betreiben.
Worauf darf man sich in den Kursen 2023 freuen?
Neben den Präsenzveranstaltungen halten wir auch an unseren Webinaren fest. Zusätzlich wollen wir unser Kursangebot erweitern. Heuer haben wir zum ersten Mal Praxisschulungen für EBV-User sowie Schulungen für die Fahrzeugklasse L angeboten. Aktuell laufen Gespräche mit potenziellen neuen Trainer:innen für weitere Kurse. Dazu möchte ich an dieser Stelle allerdings noch nicht zu viel verraten (lacht). Einen aktuellen Überblick über unser Kursangebot für 2023 findet man auf unserer Website und neue Kurse werden natürlich laufend ergänzt.
Das Automotive Services-Team erreichen Sie unter +43 1 890 30 80
Informationen über das Kursangebot finden Sie auf https://akademie.automotive.at/