Leichtfahrzeuge

L-Klasse: Der bunte Vehikel-Zoo

§57a
08.03.2023

Im wachsenden Segment der L-Klasse Fahrzeuge ist es nicht leicht, den Überblick zu behalten. Technik-Trainerin Sonja Liebl klärt im Interview offene Fragen zur §57a Überprüfung der Leicht-Vehikel.
Techniktrainerin Sonja Liebl in der Automotive Akademie
Techniktrainerin Sonja Liebl in der Automotive Akademie

Die Klasse der L-Fahrzeuge umfasst vom Fahrrad mit Hilfsmotor bis zum schweren Vierradmobil sieben Gruppen von Vehikeln, die sich wiederum in mehrere Untergruppen aufteilen –welche Fahrzeuge stehen im Fokus Ihrer Vorträge?

Alle Fahrzeuge der L-Klasse müssen wie auch Pkw und Nutzfahrzeuge zur regelmäßigen §57a Überprüfung. Seit 2020 gilt die 3-2-1 Regel auch für die L-Klasse, sodass man beispielsweise mit einem neu gekauften Motorrad erst nach drei Jahren zum ersten Mal das Pickerl machen muss. Sonst gibt es im Zweiradbereich nicht viele Neuigkeiten, umso mehr aber im Segment der Quads, und die bereiten sowohl den Käufern als auch den Werkstätten einiges Kopfzerbrechen.

Worin liegen die Schwierigkeiten?

Nach der Erhöhung der NoVA für Leichtfahrzeuge wollten einige Hersteller ihren Kunden einen Gefallen tun und haben ihre Quads, die früher als Leichtfahrzeuge der Klasse L6E oder L7E zugelassen waren, als Traktoren zugelassen. Für landwirtschaftliche Fahrzeuge der Klasse T3B oder T5 fällt keine NoVA an, wodurch der Kaufpreis naturgemäß sinkt. Außerdem dürfen die Kunden nun ihre Fahrzeuge mit Zusatzausrüstungen wie Seilwinden, geänderten Aufbauten, Radabdeckungen oder Stollenreifen ausstatten. Was dabei aber offenbar niemand bedacht hat: Die §57a Überprüfung eines Quads, das als Traktor definiert ist, erfordert völlig andere technische Prüfeinrichtungen als die Pickerl-Überprüfung eines konventionellen Leichtfahrzeuges.

Quads haben ihr Pickerl bisher in einer Zweirad-Werkstatt bekommen – ist es damit nun vorbei?

Zweiradwerkstätten haben in der Regel keine Hebebühnen oder Achsfreiheber für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen, keine Prüfmöglichkeit für Druckluftbremsen, keine Rüttelplatten und Onboard-Bremsverzögerungsmessgeräte. Das alles ist jedoch Voraussetzung, um eine ordnungsgemäße §57a Überprüfung an einem als Traktor zugelassenen Quad durchführen zu dürfen. Das Pikante dabei: Ein Quad hat gar keine Druckluftbremsen, der Prüfbetrieb muss aber eine entsprechende Prüfeinrichtung haben. Quads, die als Leichtfahrzeug L6E oder L7E zugelassen sind, haben es einfacher, die können in einer konventionell ausgestatteten Motorrad-Werkstatt geprüft werden.

Wohin fahren die Traktor-Quad-Besitzer nun, um ein Pickerl zu bekommen?

Die entsprechenden Prüfeinrichtungen finden sich nur in Werkstätten für Lkw und landwirtschaftliche Nutzfahrzeuge, doch die haben in der Regel keine Freude mit den Quads. Sie dürfen eine Überprüfung einfach ohne Angabe von Gründen ablehnen, sodass es momentan für Quad-Besitzer tatsächlich nicht einfach ist, an ein neues Pickerl zu kommen.

Bei den Quads gibt es eine große Vielfalt an Größen und Modellen, welche die Sache wohl auch nicht einfacher macht …

Dazu ein Beispiel: Manche Vierrad-Mobile sind mit drei getrennten Bremssystemen ausgestattet, die auch drei verschiedene Bremsflüssigkeiten benötigen. Da gibt es eine Fußbremse für alle vier Räder sowie je eine Handbremse für Vorder- und Hinterräder, damit man das Vehikel zum Driften bringen kann. Bei der Eintragung in das Prüfprogramm sind daher einige Feinheiten zu beachten.

Welches Feedback haben sie bisher von den Teilnehmern der L-Kompetenzschulung an der Automotive Akademie erhalten?

Die Kommentare waren durchwegs positiv, und einige haben gemeint, dass eine solche Schulung durchaus einmal jährlich Sinn machen würde.

Ist die Werkstatt der Automotive Akademie mit allem ausgestattet, was Sie zum Unterrichten brauchen?

Die Werkstatt ist auf dem neuesten technischen Stand und wird auch laufend nachgerüstet, da bleiben keine Wünsche offen. Auch die Mittags- und Pausenverpflegung ist super. Kritik höre ich eigentlich nur von jenen, die das Parkhaus, in dem sie ihre Fahrzeuge gegen eine ermäßigte Gebühr abstellen können, nicht gleich gefunden haben.

Zur Person

Sonja Liebl ist Referentin für Technik, Recht, Periodische Weiterbildungen, 2 Rad, Oldtimer, Grundausbildungen bis 3,5t und L-Kompetenz an der Automotive Akademie. Nach ihrer HTL Matura (Maschinenbau) machte sie einen Abschluss als Meisterin der Kfz-Technik und absolvierte weitere technische Ausbildungen im KFZ-Bereich. Sonja Liebl war für die MA46 tätig und hat zudem langjährige praktische Erfahrung aus privaten Betrieben im Bereich §57a in allen Fahrzeugklassen.