1,6 % Erhöhung beim Kollektivvertrag Karosseriebautechniker
„Kollektivvertragsverhandlungen in Zeiten eines Re-Start sind für alle Beteiligten eine besondere Herausforderung“, unterstreicht Erik Papinski, Bundesinnungsmeister der Karosseriebautechniker, zu Beginn der Kollektivvertragsverhandlungen. Eine Verhandlung über ein kommendes Jahr zu führen, deren Zukunft aktuell nicht im Geringsten eingeschätzt werden kann, setzt Verständnis und Offenheit voraus, so dass ein nachhaltiges Fundament des Vertrauens geschaffen werden kann. Basierend auf die nicht einschätzbare Zukunft einigten sich die Verhandlungspartner auf eine Erhöhung der Kollektivvertragslöhne von 1,6%, knapp über dem VPI. Diese Erhöhung ist auch auf die Parallelverschiebung anzusetzen. (Errechneter Euro-Wert pro Lohnstufe auf den KV-Lohn, ist auf die tatsächliche Entlohnung der jeweiligen Lohnstufe anzuwenden).
Diese Erhöhung gilt nicht rückwirkend per 1. Mai, sondern ist erst mit 1. Juli 2020 anzuwenden. Papinski hebt hervor, dass somit Unsicherheiten im Zusammenhang mit der einer allfälligen Kurzarbeit und eine Aufrollung durch die Lohnverrechnung vermieden werden konnte. Als Kompensation für die Belastung während der Covid-Krise wird eine steuerfreie Bonuszahlung (Covid-Zulage) von 100,- Euro per 31.10.2020 gewährt.
Evaluierungsgespräche für Herbst 2020 geplant
Dieser Abschluss des Kollektivvertrages wurde auf Grund der außerordentlichen Situation nur für zehn Monate vereinbart (1. Juli 2020 bis 31. April 2021). „Die Entwicklungen der nächsten Monate sind ungewiss. Daher ist dieser Zeitraum zu beobachten und laufend zu evaluieren.“, betont Papinski. „Nachhaltige Belastungen konnten heuer vermieden werden, doch es wichtig, dass die Hand ausgestreckt bleibt.“