GUT ZU WISSEN - HV-Fahrzeuge in der Werkstatt

Advertorial
10.10.2024

 

Schon zu Beginn der Automobil-Ära um 1880 war diese stark von Elektrofahrzeugen geprägt. Wir sprechen also nicht von einer neuen Technologie, vielmehr können wir aus den Erfahrungen lernen. Vor über 20 Jahren hat das Hybrid-Fahrzeug – auch ein Fahrzeug mit Hochvoltkomponente - Einzug auf unsere Straßen gefunden, und heute stehen wir bei 8 % Marktanteil oder über 400.000 Fahrzeugen. Grund genug darüber nachzudenken, ob ich als Werkstatt mein Angebot an Wartung, Service und Reparatur um diese Antriebsart/en erweitern will. Schließlich ist mit einem weiteren Anstieg zu rechnen, und jeder abgewiesene Kunde ist einer zu viel.

Eine neue Antriebsart in meinem Betrieb bedeutet auch neue Herausforderungen, die Adaptionen in meinem Ablauf erfordern. Zuvor ist es aber notwendig, die geplanten Tätigkeitsbereiche abzugrenzen, denn jeder Tätigkeitsbereich erfordert unterschiedliche Adaptionen.

  1. Ich will Arbeiten an eigensicheren Fahrzeugen ohne Eingriff in das HV-System durchführen. Dazu zählen unter anderem das Pickerl, Spot-Repair, Windschutzscheibentausch, klassischer Verschleißteil- oder Flüssigkeiten-Tausch, Nachrüstarbeiten oder ähnliches.
  2. Ich will potenziell nicht eigensichere Fahrzeuge instand setzen. Ist vielleicht der Unterboden beschädigt, liegt ein offensichtlicher Marderbiss vor, oder handelt es sich um eine Havarie?
  3. Ich will die Antriebsbatterie tauschen, zerlegen oder Zellen bzw. Module tauschen.
  4. Ich will eine Ladestation betreiben, egal ob öffentlich zugänglich oder nicht, egal ob Wallbox oder Schnellladestation.

Dabei gibt es drei Bereiche genauer zu betrachten:

  1. Ausbildung: Welche Ausbildung-Stufe nach OVE Richtlinie 19 werden benötigt?
  2. Gestaltung des betroffenen Arbeitsplatzes: Brauche ich eine Absperrung oder sogar einen eigenen „HV-Arbeitsraum“?
  3. Muss ich eine Änderung meiner Betriebsanlage anzeigen?

Marichhofer
Thomas Marichhofer, Leiter des KompetenzCenter Technik der Bundesinnung der Fahrzeugtechniker.

Diesen Überlegungen liegt ein Bedürfnis zu Grunde: Der Schutz der MitarbeiterInnen, KundInnen oder Nachbarn. Als Bundesinnung haben wir die entsprechenden Grundlagen geschaffen, sodass eine ganze Branche für diese neue Herausforderung gerüstet ist. Nun liegt es an Ihnen, sich zu entscheiden, ob Sie sich diesem „neuen Markt“ stellen wollen. Ihre Landesinnung steht Ihnen gerne beratend zur Verfügung.