Händler gegen Hersteller: Gut gebrüllt, Löwe

Peugeot
21.05.2019

 
Ein oberösterreichischer Vertragshändler verklagt PEUGEOT: Der Konzern missbrauche seine marktbeherrschende Stellung zum Nachteil der Händler. Das Urteil wird Einfluss auf den europäischen Automobilvertrieb haben.
Ein Rundschreiben des Herstellers, das von A&W Pro veröffentlicht wurde, sorgt für Aufsehen.

Was bisher geschah: Bei der dritten Verhandlung vor dem Kartellgericht in Sachen oberösterreichischer Peugeot-Vertragshändler versus Groupe PSA wurde vonseiten der Peugeot Société Anonyme erneut dem Antrag auf Ausschluss der Öffentlichkeit stattgegeben; PSA argumentierte erfolgreich mit dem Risiko, dass andere Hersteller Einblick in Geschäftsgeheimnisse bekommen könnten. Der Antrag, Händler bei den Befragungen der PSA zuzulassen, wurde hingegen abgelehnt. Die für den 16. Mai anberaumte nächste Verhandlungsrunde wird also erneut nicht öffentlich sein.

Faktum ist: Ein oberösterreichischer Vertragshändler verklagt Peugeot wegen „Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung“. Peugeot macht – so wie alle anderen Hersteller auch – zahlreiche und zum Teil äußerst detaillierte Vorgaben, die Vertragshändler oftmals als wirtschaftlich nicht tragbar empfinden. Den Händlern wird von der Bekleidung der Mitarbeiter, den Möbeln in den Warteräumen bis hin zu den unentwegt erwähnten Fliesen im Schauraum alles penibel vorgeschrieben. Einzelhandelssprecher Josef Schirak, seit Langem der große Kritiker in Sachen Händlerverträge, monierte in Gesprächen mit der KFZ Wirtschaft stets die „einseitigen Verträge“, die dem Händler sozusagen auf den Tisch geknallt würden. Von Verhandlungen sei schon lange keine Rede mehr.

„Die Entwicklung läuft seit mehreren Jahren, aber irgendwann muss man ihr Einhalt gebieten. Das Fass ist übergelaufen.“

„DAS FASS IST ÜBERGELAUFEN“

Der Händler, der anonym bleiben will, äußerte sich in den Oberösterreichischen Nachrichten: „Die Entwicklung läuft seit mehreren Jahren, aber irgendwann muss man ihr Einhalt gebieten. Das Fass ist übergelaufen.“ Es gebe schlicht zu viele Vorschriften, die wirtschaftlich nicht tragbar seien. Er nennt jenes Beispiel, das oftmals exemplarisch erwähnt wird, wenn es darum geht, Absurditäten von Händlerverträgen aufzuzeigen. Vor einigen Jahren habe er einen Schauraum neu eröffnet. Auf Geheiß von Peugeot habe er die Fliesen wieder herausreißen müssen, weil sie eine „unerwünschte Farbe“ gehabt hätten. Ebenso habe er Möbel austauschen und die Kosten dafür selbst tragen müssen. Und: Bei Schulungskosten für Mitarbeiter beteilige sich der Hersteller nicht. Von Peugeot verlautete dazu lediglich, dass man prinzipiell zu laufenden Verfahren keine Stellungnahmen abgebe.

NUR IN ÖSTERREICH MÖGLICH

Das aktuelle Verfahren – PSA versus Händler – ist in dieser Form übrigens nur in Österreich möglich, zumal es in Österreich seit 1. Juni 2013 das Kraftfahrzeugsektor- Schutzgesetz (KraSchG) gibt (siehe Kasten). Der Händlerverband konnte nicht selbst klagen, das ist nur einem Händler möglich. Dass sich ein Händler gefunden hat, der die Bürde der Klage auf sich nimmt, ist keine Selbstverständlichkeit. Immerhin droht dem Händler der Markenverlust. Tatsache ist jedenfalls: Sollte das Gericht letztlich entscheiden, dass Peugeot seine marktbeherrschende Stellung missbrauche, hätte dies zweifellos Signalwirkung, und zwar über Österreichs Landesgrenzen hinaus. Eine Verurteilung der französischen Marke würde sich generell auf den europäischen Automobilvertrieb auswirken, sind sich Brancheninsider einig. Denn Peugeot steht mit seinen den Händlern vorgegebenen Standards nicht allein da; zudem ähneln einander die rechtlichen Kartellvorgaben europaweit. Im Wesentlichen geht es darum, den Hersteller dazu zu bringen, auf Augenhöhe mit den Händlern zu sprechen, diesen als Partner zu begegnen und etwa künftige Investitionen abzusprechen.

BRISANTES DOKUMENT

Die Kartellrechtsverhandlung förderte ein brisantes Dokument zutage, das das Verhältnis der Vertragspartner anschaulich illustriert, veröffentlicht unter dem Titel „Ersatzteileinkauf als Zwangsbeglückung?“ auf A&W Pro. Inhalt des sogenannten Rundschreibens an die Händler: „Als autorisierte Peugeot-Vertragswerkstätte müssen Sie alle Originalersatzteile und alle anderen Teile, Ausrüstungen und Zubehörteile, die unter den selektiven Vertrieb fallen und im PSA Ersatzteilkatalog und/ oder in der Preisliste genannt werden, ausschließlich von den oben genannten autorisierten Vertriebspartnern der Groupe PSA kaufen.“

„Das aktuelle Verfahren ist nur in Österreich auf Grund des KraSchG möglich.“

DER FALL KALCHER

PSA war bereits Ende vergangenen Jahres omnipräsent in den Schlagzeilen. Markensprecher und Peugeot- Händler Bernhard Kalcher wurde überraschend der Händlervertrag gekündigt. Kalcher vertreibt in seinem Betrieb im steirischen Fehring neben den Marken Peugeot, Honda und SsangYong auch Leicht- Kfz von Microcar und Ligier. Im Jahr 2001 kreierte Kalcher mit sechs Partnern einen Cluster und verkaufte zuletzt 450 Peugeot-Neuwagen. Bei der Kündigung handle es sich um eine „ordentliche Kündigung“, so Kalcher zur KFZ Wirtschaft. Diese sei per Mail zugestellt worden. Das heißt: Innerhalb der gesetzlichen Kündigungsfrist per Oktober 2020 wurde der Händlervertrag gekündigt, der Werkstättenvertrag bleibt aufrecht. Der Klub der österreichischen Peugeot-Händler hat Bernhard Kalcher im Rahmen der Generalversammlung am 10. Jänner 2019 in seiner Funktion als Händlerverbandsobmann einstimmig bestätigt. Seine Funktionsperiode läuft offiziell noch bis zum Jahr 2021. Zumindest allerdings bis zur Beendigung seines Händlervertrages bis 2020. Zuletzt wurde ein Schreiben von Peugeot an den Händlerverband publik, wonach das Importmanagement weiterhin ein Verhandlungsmandat mit Kalcher verweigere. Peugeot besteht in diesem Schreiben auf „einer Person des gemeinsamen Vertrauens“. Werde diese gewählt, könne man wieder über eine Zusammenarbeit mit dem Händlerverband sprechen.