ÖAMTC fordert: Keine CO2-Steuer für E-Fuels
Österreich verfolgt mit dem Plan, bis 2040 klimaneutral zu sein, ein überaus ambitioniertes Ziel. Bernhard Wiesinger, Leiter der ÖAMTC-Interessenvertretung: „Damit sich Klimaneutralität bis 2040 aber ausgeht und dabei nicht breite Bevölkerungsschichten in ihrer individuellen Mobilität massiv eingeschränkt werden, muss im Pkw-Bereich zusätzlich der Einsatz nachhaltiger Kraftstoffe – egal, ob auf biogener Basis oder synthetisch erzeugte E-Fuels – forciert werden.“ Ein wichtiger Aspekt dabei ist die steuerliche Behandlung CO2-neutraler Mobilität. Im Entwurf zur ökosozialen Steuerreform ist aber die unterschiedslose CO2-Bepreisung aller Kraftstoffe vorgesehen – ohne Rücksicht darauf, wie sie erzeugt werden. Aus Sicht des Mobilitätsclubs ist dies kontraproduktiv und verfassungsrechtlich bedenklich.
Steuer nur auf fossilen Anteil
Bernhard Wiesinger argumentiert: „E-Fuels und biogene Kraftstoffe setzen kein zusätzliches CO2 frei, wenn sie mit erneuerbaren Energien und mit CO2 aus dem natürlichen Kohlenstoffkreislauf erzeugt werden.“ Dies müsse in der ökosozialen Steuerreform berücksichtigt werden, indem künftig nur der fossile Anteil in herkömmlichen Kraftstoffen von einer CO2-Bepreisung erfasst wird. Nachhaltig erzeugte Kraftstoffe bzw. der nachhaltig erzeugte Anteil in herkömmlichen Kraftstoffen sollten von der CO2-Steuer ausgenommen werden. „Das gebietet auch der verfassungsrechtlich garantierte Gleichheitsgrundsatz, der verlangt, dass bei ungleichen Voraussetzungen auch ungleiche Regelungen zu treffen sind“, so Wiesinger. Eine entsprechende Anpassung des Entwurfes zur CO2-Bepreisung wäre gleichzeitig auch ein Signal und Anreiz für Unternehmen, in diese Technologie zu investieren. Das würde wiederum deren breite Markteinführung beschleunigen, womit sich der Kreis zu einer schnelleren Erreichung der Klimaziele schließen würde.