PSA nimmt Stellung
"Wir haben die Entscheidung des Kartellgerichts im Verfahren Büchl GmbH gegen die Peugeot Austria GmbH Mitte Mai erhalten. Diese Entscheidung des Kartellgerichts ist für uns teilweise sehr überraschend. Viele der Ausführungen des Erstgerichts zu den dem Antrag stattgebenden Punkten sind für uns schlicht nicht nachvollziehbar. Sie decken sich aus unserer Sicht auch nicht mit den Ergebnissen des bisherigen Verfahrens.
Gleichzeitig begrüßen wir die Abweisung des Antrags in einigen wesentlichen Punkten. Wir werden aber selbstverständlich gegen die stattgebenden Punkte des Beschlusses ein Rechtsmittel erheben. Wir gehen daher davon aus, dass die Entscheidung in dieser Form nicht in Rechtskraft erwachsen wird.
In diesem Zusammenhang weisen wir noch darauf hin, dass die Entscheidung derzeit nicht rechtskräftig ist und nach Erhebung eines Rechtsmittels der Oberste Gerichtshof zur Entscheidung der Rechtssache berufen ist. Der Ausgang des Rechtsstreits bleibt somit weiterhin abzuwarten."