EU Entscheidung
Verbrenner-Verbot ist fix
Am 28. März beschlossen die EU-Verkehrsminister das Gesetz zur Verschärfung des CO₂-Flottenziels für neu zugelassene Pkw. Fazit: Ab 2035 dürfen keine Neuwagen mehr verkauft werden, die mit Benzin oder Diesel fahren. Nun muss die Kommission noch die Planung vorlegen, wie es auch nach 2035 noch möglich sein soll, ausschließlich mit E-Fuels betankte Autos neu zuzulassen. Für diese mit synthetischen Kraftstoffen, die mit erneuerbarer Energie hergestellt wurden, betriebenen Autos soll eine neue Fahrzeugkategorie namens "e-fuels only" geschaffen und in die Flottengrenzwert-Regulierung einbezogen werden. Bis Herbst 2024 wollen die Beteiligten die dafür nötigen Schritte abgeschlossen haben. Das Gesetz gilt nur für neu zugelassene Pkw. Bestandsfahrzeuge sind von den neuen EU-Vorgaben nicht betroffen. Allerdings könnten strengere Schadstoffrichtlinien zur Luftreinhaltung dazu führen, dass ältere Autos von gebietsweisen Fahrverboten betroffen sein werden.
Nur mit Abschaltvorrichtung
Kriterien für die Zulassung neuer, ausschließlich mit CO₂-neutralen Kraftstoffen betriebener Fahrzeuge hatte die EU Kommission bereits in einem Schreiben an die Bundesregierung vorgeschlagen. Zu ihnen könnte eine Verpflichtung der Hersteller gehören, eine Art "Abschaltvorrichtung" in Neuwagen zu integrieren. Diese soll dafür sorgen, dass der Motor nicht mehr anspringt, wenn das Auto mit fossilem Kraftstoff betankt wird. Mithilfe der Sensortechnik wäre eine solche Lösung technisch machbar. Das verabschiedete Gesetz zum Verbrenner-Aus verpflichtet die Autohersteller dazu, den gesamten CO₂-Ausstoß aller von ihnen innerhalb eines Jahres verkauften Pkw, also für die komplette Flotte, Schritt für Schritt zu senken. Bis 2030 soll der CO₂-Ausstoß neu zugelassener Pkw im Vergleich zu 2021 um 55 Prozent und bis 2035 auf null sinken.
E-Mobilität ohne Alternative
Mit dem Gesetz zum Verbrenner-Aus stellt die EU alle Weichen in Richtung Elektromobilität: Der CO₂-Ausstoß am Auspuff wird als alleinige Messgröße genutzt – und nach aktuellem Stand der Technik lässt sich diese Vorgabe nur mit Elektroautos oder Brennstoffzellen-Fahrzeugen mit Wasserstoff einhalten. Dessen Erzeugung soll in den nächsten Jahren stark gefördert werden. Experten gehen allerdings davon aus, dass Wasserstoff vor allem in der Industrie eingesetzt werden dürfte. Anfang 2023 waren in Deutschland bereits über eine Million reine Elektroautos zugelassen, zur selben Zeit gab es ca. 75.000 Ladepunkte im öffentlichen Raum – Tendenz steigend. Um den wachsenden Bedarf zu decken, hat die deutsche Bundesregierung das Ziel von einer Million Ladepunkten bis 2030 ausgegeben. Bis dahin soll es 15 Millionen E-Autos in Deutschland geben.
Gebrauchte Verbrenner
Laut Ansicht des deutschen Autofahrerclubs ADAC wird es auch in Zukunft kein Verbot geben, gebrauchte Benziner oder Diesel weiterzuverkaufen. Das neue Gesetz gilt nur für Pkw, die ab dem 1.1.2035 neu zugelassen werden. Autos mit Verbrennungsmotor dürfen deshalb auch nach diesem Tag weiterverkauft und – sofern es sich nicht um die Erstzulassung handelt – zugelassen werden. Auch wenn die meisten Autohersteller die Neuentwicklung von Verbrennern für den europäischen Markt in den 2030er-Jahren einstellen wollen, werden mit Diesel und Benzin betriebene Fahrzeuge auch danach noch eine größere Rolle spielen. Nach Ansicht des ADAC dürfte deshalb auch das Angebot an Ersatzteilen zunächst unproblematisch bleiben. Wie sich die Entscheidung der EU Verkehrsminister auf die Preisentwicklung am Verbrenner-Gebrauchtwagenmarkt auswirken wird, bleibt abzuwarten. Nach Einschätzung von Experten könnte eine sinkende Nachfrage nach älteren Verbrennern, insbesondere nach Dieselfahrzeugen der Euro-Normen 4 und 5, durch größere Nachfrage außerhalb der EU aufgefangen werden.