OBFCM: Keine Regel ohne Ausnahme

EBV
14.06.2023

 
Seit dem 20.Mai übermittelt die EBV im Echtbetrieb OBFCM Daten an die ZBD. Erste Erfahrungen des Supports der Automotive Services haben gezeigt, dass es auch Fahrzeuge der Klassen N1 und M1 mit Erstzulassungsdatum ab 1.1.2021 gibt, die KEINE Verbrauchsdaten übermitteln müssen.

Die erwähnten Ausnahmen von der aktuellen OBFCM-Regelung führen nicht selten zu Verwirrung in den Werkstätten und geben Anlass, die Details des Erlasses 2023-0.215.358 des BMK vom 4.4.2023 genauer zu betrachten:

Welche Fahrzeuge sind genau betroffen?

Fahrzeugkategorien M1 (Pkw) und N1 (Fahrzeuge zur Güterbeförderung mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg) mit Erstzulassungsdatum ab 1.1.2021, die 

  • mit OBFCM ausgerüstet sind 
  • der Emmissionsnorm Euro 6d-ISC-FCM entsprechen
  • im Feld V9 der Zulassungsbescheinigung neben der Bezeichnung Euro 6 oder Euro 6d und der Nummer eines EU Rechtsakts eines der Zeichen „AP“, „AQ“ oder „AR“ aufweisen.

Ein Blick in die Zukunft und in die Verordnung (EU) 2023/443 zeigt, dass auch die neuen Emissionsnormen „Euro 6e“, „Euro 6e-bis“ und „Euro 6e-bisFCM“ und mit den Zeichen „EA“, „EB“ und „EC“ mit Typengenehmigungen ab 1.9.2023 betroffen sein werden.

Was bedeutet das für den Anwender der EBV?

Wird für ein Fahrzeug der Klasse M1 oder N1 mit Erstzulassungsdatum ab 1.1.2021 ein §57a Gutachten erstellt und es wird in der EBV als NICHT OBFCM pflichtig angezeigt, so können Sie zur Sicherheit in der Zulassungsbescheinigung überprüfen, ob die oben angeführten Emmisionsnormen für das zu prüfende Fahrzeug gültig sind. Achten Sie auf die Kürzel „AP“, „AQ“ oder „AR“. Entspricht das Fahrzeug nicht diesen Kriterien, so müssen auch keine Verbrauchsdaten übertragen werden, und es kann trotzdem ein Gutachten ausgedruckt werden. Weitere Informationen zum Thema finden Sie unter www.obfcm.at und im digitalen Mängelkatalog der Bundesinnung der Fahrzeugtechnik. Dort liegt der Erlass „Erhebung von Daten aus dem praktischen Fahrbetrieb (OBFCM), wenn Fahrzeuge der wiederkehrenden Begutachtung unterzogen werden“ zum Download bereit.