OBFCM-Registrierung von OBD-Lesegeräten

EBV
17.05.2023

 
Mit Stichtag 20. Mai 2023 ist es so weit, ab diesem Zeitpunkt müssen §57a-Betriebe im Zuge der Begutachtung OBFCM-Daten für Fahrzeuge der Klassen M1 und N1 ab Baujahr 2021 an die ZBD (Zentrale Begutachtungsplakettendatenbank) übermitteln.

Eine notwendige Voraussetzung dafür ist die Registrierung des OBD-Auslesegerätes Ihres §57a-Betriebs durch einmaliges Erfassen im Begutachtungsprogramm EBV bei der ZBD. Wir zeigen Ihnen, wie es funktioniert:

Schritt 1

Klicken Sie auf der Übersichtsseite der Automotive Services auf den „Werkzeugkasten“. In der Kachel „Geräteverwaltung“ wählen Sie „Gerät anlegen“.

OBD-Auslesegerät registrieren
OBD-Auslesegerät registrieren

Schritt 2

Es erscheint eine Dialogbox. Bitte wählen Sie im Dropdown-Menü bei Erfassungsart „Manuell“ aus und bestätigen die Auswahl mit „Übernehmen“.

Schritt 3

Im nächsten Schritt erfassen Sie die relevanten Gerätedaten in den dafür vorgesehenen Feldern. Achten Sie bitte besonders auf die korrekte Übernahme der Seriennummer des OBD-Steckers. Diese findet sich oftmals direkt am OBD-Stecker und wird durch die Abkürzung „SN“ gekennzeichnet. Danach speichern Sie die eingegebenen Gerätedaten.

Schritt 4

Es erscheint eine Dialogbox und Sie werden gefragt, ob Sie das Gerät in der ZBD registrieren wollen. ACHTUNG: Eine Registrierung des Geräts in der ZBD ist erst ab dem 20. Mai 2023 möglich! 

Schritt 5

Nach erfolgreicher Registrierung wird Ihnen im Reiter „Registrierung“, im Bereich der Geräteinformationen der bei der Registrierung in der ZBD generierte Token für Ihr OBD-Auslesegerät angezeigt. Damit haben Sie den Registrierungsprozess erfolgreich abgeschlossen! Gratulation!

OBD-Auslesegerät registrieren