10 Euro pro Test: Regierung kündigt Kostenersatz für innerbetriebliche Tests an

Covid-19
03.02.2021

 
Ab 15. Februar wird es einen Kostenersatz für innerbetriebliche Tests auf das Coronavirus geben. Ab Montag kann man sich dafür bei der Wirtschaftskammer (WKÖ) registrieren. 

Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck (ÖVP) kündigte auf einer gemeinsamen Pressekonferenz mit Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) an, dass es einen Kostenersatz für innerbetriebliche Tests auf das Coronavirus geben wird. Pro durchgeführten Antigen-Test wird es ab 15. Februar einen Zuschuss von zehn Euro geben, der im Nachhinein zu verrechnen ist. Unternehmen, die innerbetriebliche Tests anbieten, können sich dafür ab Montag bei der Wirtschaftskammer (WKÖ) registrieren. Wie Schramböck betonte, sollen dieses Tests nicht nur Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sondern auch deren Angehörige und die Bürger in den jeweiligen Gemeinden in Anspruch nehmen können. 

Hintergrund: Der breitflächige Einsatz von Antigen-Schnelltests ist entscheidend, um Infektionsketten zu unterbrechen und damit die Infektionszahlen niedrig zu halten. Daher wurden betriebliche Tests in die Teststrategie des Bundes aufgenommen. Bundesregierung, Wirtschaftskammer und Industriellenvereinigung rufen Betriebe dazu auf, eigene Teststraßen bzw. Testeinrichtungen zu etablieren und ihren Mitarbeitern kostenlose Antigen-Schnelltests anzubieten, um bei der Eindämmung der Corona-Pandemie aktiv mitzuhelfen. 

Die WKO bietet auf ihrer Website einen Leitfaden zur Einrichtung einer betrieblichen Testmöglichkeit an.